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Oft scheitert die Wohnungssuche schon an der verlangten Kaution in der Höhe von drei Monatsmieten. Auf die Initiative der steirischen Soziallandesrätin Mag.a Doris Kampus wurde in der Landesregierung beschlossen, in den nächsten drei Jahren insgesamt 1,5 Millionen Euro für den „Kautionsfonds“ zur Verfügung zu stellen.

Die Abwicklung des „Kautionsfonds“ erfolgt über teilnehmende Gemeinden und seit 01. Juni 2017 für BewohnerInnen nicht teilnehmender Gemeinden über Volkshilfe oder Caritas. Bis zu 500 Euro pro Mietwohnung macht dieser neue Zuschuss aus.

Der Kautionsbeitrag ist innerhalb von drei Jahren zurückzuzahlen. Es ist sozusagen ein zinsenloses Darlehen, das in kleinen und daher leistbaren Monatsraten rückerstattet werden muss. Danach kommt es wieder anderen Wohnungssuchenden zugute: Denn das zurückfließende Geld wird erneut für die Unterstützung weiterer Kautionszahlungen zur Verfügung gestellt.

Als Einkommensgrenze für die Gewährung des Kautionsbeitrages gilt bei Ein-Personen-Haushalten ein Monatseinkommen von 1.163 Euro, für Paare bzw. Haushaltsgemeinschaften 1.744,50 Euro. Pro Kind im Haushaltsverband werden weitere 348,90 Euro angerechnet.

VOLKSHILFE
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