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Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die STADTGEMEINDE BÄRNBACH 
auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt.

Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Bärnbach gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier 

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at

Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.

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