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Technische Voraussetzungen zur Einbringung rechtswirksamer elektronischer Anbringen
Die Umsetzung von E-Government ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen sowie anderen Organisationen und Interessensgemeinschaften, Behördenwege effizient und rasch in elektronischer Form zu erledigen.

§ 13 Abs. 2 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008) sieht vor, dass die Behörden die allenfalls bestehenden besonderen technischen Voraussetzungen oder organisatorischen Beschränkungen für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten im Internet bekannt zu geben haben.

Für den Bereich der Stadtgemeinde Bärnbach werden allgemeingültige technische Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:

Anbringen an die Stadtgemeinde Bärnbach können rechtswirksam per E-Mail an stadtgemeinde(at)baernbach.gv.at eingebracht werden.

Für die Übermittlung von Anträgen per E-Mail sowie für Beilagen die Verwendung folgender Formate bestimmt:

Format   Erstellbar / lesbar mit  Dateierweiterung Kommentar
TextEditor, Mail, usw.   *.TXT 
Portable DocumentFormatAcrobat Writer, diverse Freeware- Programme*.PDF 
Rich Text FormatWord for Windows, Office Programme, usw.*.RTF 
WordWord for Windows, Open Office*.DOC/DOCXMS Office 97, 2000, 2003, 2007
GIFScannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.*.GIF 
JPGScannersoftware, diverse Fotoprogramme, usw.*.JPG, *.JPEG 
TIFFScannersoftware, diverese Fotoprogramme, usw.*.TIFF, *.TIF 

Datenträger

Für die Übermittlung von Anträgen sowie Beilagen auf Datenträger werden folgende Datenträger bestimmt:
– CD und DVD
– USB Stick 1.1, 2.0 und 3.0
Als zulässige Formate werden die oben genannten Formate bestimmt. Weitere Formate können nur nach vorhergehender Rücksprache eingesetzt werden.

Eine E-Mail darf die Dateigröße von 5 MB nicht überschreiten. ZIP und RAR können als Komprimierungsformate verwendet werden.

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